FDP Ortsverband Hude-Wüsting
Dafür stehen wir
💛 Herzlich willkommen bei der FDP Hude-Wüsting!
-> Unser Team für die Kommunalwahl 2026
-> Unser Wahlprogramm als PDF-Download
-> Unser Wahlprogramm 2026–2031
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir stehen für eine Politik, die zuhört, anpackt und gestaltet – mit Herz, Verstand und Mut zur Veränderung. Mit unserem neuen Wahlprogramm zeigen wir, wie wir Hude und Wüsting gemeinsam lebenswerter, moderner und zukunftsfähig gestalten wollen.
In unserem Team engagieren sich Menschen aus unterschiedlichen Berufen, Generationen und Ortsteilen. Uns verbindet der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und konkrete Lösungen für unsere Gemeinde umzusetzen. Wir setzen auf Bürgernähe, Transparenz, Teamarbeit und eine Politik, die Probleme ernst nimmt und Fortschritt möglich macht.
Unser Ziel ist klar: Ein starkes Hude mit guten Zukunftschancen, lebendigen Vereinen, starken Unternehmen, moderner Bildung und echter Lebensqualität für alle Generationen.
Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft von Hude gestalten.
Ihre FDP Hude-Wüsting
Unser Team für die Kommunalwahl 2026
Grit Morbitzer
André Heinemann
Philipp Verpoorten
Stefanie Sabelgunst
Birgit Sellerberg
Meldungen
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“